Verkehrsunfall mit Gefahrgut bei Knodorf
Einsatzart: Verkehrsunfall Beschreibung: Wir wurden zur Unterstützung der Feuerwehren aus dem Landkreis Pfaffenhofen zur Verkehrssicherung alarmiert. Im Bereich von Knodorf ereignete sich auf der Kreisstraße PAF14 ein Verkehrsunfall mit einem Gefahrgut-LKW, weshalb der Bereich großräumig abgesperrt werden musste. Wir sperrten die Straße von der Donaubrücke bei Großmehring in Richtung Knodorf. Alarmierung: Stiller Alarm Polizeibericht der VPI Ingolstadt: Nachdem der Sattelzug einer Firma aus Nordfrankreich, Zugmaschine Mercedes mit Tankauflieger, an der Raffinerie teilentladen wurde, fuhr ein 43-jähriger französischer Kraftfahrer kurz vor 18.45 Uhr dort weg und von der Kreissstr. 17 (Südumgehung) zur Einmündung der Kreisstr. 14. Auf der schneeglatten Fahrbahn wollte er nach rechts in Richtung Großmehring abbiegen, rutschte aber mit seinen Sattelzug, der hierbei einknickte, geradeaus, so dass die Zugmaschine im Graben und der Tankauflieger auf der Fahrbahn zum Stehen kam. Durch das Einknicken des Sattelzuges wurde auf der rechten Seite die Außenhülle des Tanks aufgerissen, die Innenhülle des doppelwandigen Tanks blieb unbeschädigt. Bei der Unfallaufnahme wurde beim Lkw-Fahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt, ein Atemalkoholtest ergab dann 1,1 o/oo und der Führerschein des 43-jährigen wurde sichergestellt. Bis zur Feststellung, dass nur die äußere Hülle beschädigt wurde, waren die Feuerwehren aus Ingolstadt, Vohburg, Irsching, Reichertshofen, Ernsgaden, Geisenfeld, Manching und Großmehring vor Ort, da es sich bei dem noch geladenen ca. 5000 l Dimethyldisulfid um eine giftige, leicht entzündliche Flüssigkeit, welche bei Dampfbildung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden kann, handelte. Deshalb wurde zunächst das Gebiet großräumig abgesperrt. Nachdem der Sattelzug geborgen wurde, konnte die Fahrbahn gegen 22.30 Uhr wieder freigegeben werden. Der entstandene Schaden am Sattelzug betrug ca. 15.000 Euro, der Fremdschaden, der Sattelzug überfuhr eine Warnbake, wird auf ca. 150 Euro geschätzt. Der Sattelzugfahrer gab an, er wollte das Raffineriegelände verlassen, obwohl er wusste, dass er Bier konsumiert hatte und so betrunken fuhr, es zudem verboten war mit dem Gefahrgutzug bei schneebedeckter Fahrbahn loszufahren und auch gegen das Sonntagsfahrverbot verstieß. Zudem wurde festgestellt, dass er keine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber eingelegt hatte. |
|