Verkehrsunfall Südl. Entlastungsstraße Höhe Kleinmehring

Einsatzart: Technische Hilfeleistung

Beschreibung:

Am Abend des 04.04.2020 wurden wir um 22:55 Uhr zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Ein PKW kam auf der B16a alleinbeteiligt auf Höhe Kleinmehring von der Fahrbahn ab und landete in einem Bachbett. Genauere Details zum Unfallhergang sind angehängtem Polizeibericht zu entnehmen.

Wir übernahmen die Verkehrsabsicherung der Unfallstelle und leuchteten diese für Rettungs- aber auch Ermittlungsarbeiten aus. Des Weiteren kappten wir nach Rücksprache mit der Deutschen Telekom ein Kabel, welches durch den Unfall gefährlich auf der Fahrbahn hing. Ebenso schnitten wir die Böschung frei und entfernten Fremdkörper um dem Abschleppdienst den Zugang zu ermöglichen.

Da ein Auslaufen von Betriebsstoffen nicht ausgeschlossen werden konnte, errichteten wir im Mailinger Bach eine Ölsperre, um mögliche Umweltschäden zu minimieren.

Anschließend übergaben wir die Unfallstelle der Polizei.

Alarmierung: Stiller Alarm 

Polizeibericht (VPI Ingolstadt)

Volltrunken mit dem Pkw im Bach gelandet 

Tatort: Großmehring / B 16A Einmündung Nibelungenstraße

Tatzeit: (SA) 04.04.2020, 22:40 Uhr 

Am Samstagabend verunfallte ein auf der B16A in Fahrtrichtung Großmehring fahrender Pkw und landete in einem Bach. Ein von Ingolstadt kommender Pkw geriet den Spuren nach auf der B 16A ca. 100 Meter vor der Einmündung der Bayerwaldstraße alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr durch den dortigen Grünstreifen. Kurz nach der genannten Einmündung krachte der Audi A3 dann gegen die rechte Schutzplanke, schleuderte anschließend quer über die Fahrbahn und durchbrach etwa 150 Meter weiter, kurz nach der Einmündung der Nibelungenstraße, auf der anderen Straßenseite die dortige Schutzplanke und einen Holzzaun. Weiter prallte der Pkw gegen einen Telefonmasten, ehe er im angrenzenden Bach, ca. 10 Meter neben der Fahrbahn, auf allen 4 Rädern zum Stehen kam. 

Ein hinzugekommener Verkehrsteilnehmer teilte den Verkehrsunfall dann der Polizei mit, konnte jedoch auch nicht angeben, welcher der beiden Männer, die bei seinem Eintreffen bereits die Böschung zur Fahrbahn hinauf kletterten, der Fahrer gewesen war. Der eintreffenden Polizei gegenüber räumte dann einer der beiden Insassen ein, der Fahrer gewesen zu sein, jedoch keinen Führerschein zu besitzen. Da der 39-jährige Mann aufgrund seiner hohen Alkoholisierung zu einem Alkotest nicht mehr in der Lage war, wurde eine Blutentnahme angeordnet, die auf der Dienststelle von einem hinzugezogenen Arzt durchgeführt wurde.  

Nach erfolgreicher Bergung des Fahrzeuges aus dem Bach durch ein hinzugerufenes Abschleppunternehmen stellte sich dann heraus, dass das Handy des vermeintlichen Beifahrers auf der Fahrerseite im Fußraum lag. Zudem konnten am Airbag auf der Fahrerseite Blutanhaftungen gesichert werden. Nachdem der angebliche Fahrer jedoch unverletzt war, der 46-jährige vermeintliche Beifahrer dagegen eine Schnittverletzung im Gesicht davon trug, wurde nun auch bei diesem eine Blutentnahme angeordnet, die ebenfalls vom erneut zur Dienststelle gerufenen Arzt durchgeführt wurde. Der tatsächliche Fahrer hatte zuvor noch einen Alkotest zustande gebracht und einen Wert jenseits der 2 Promille in das Testgerät geblasen. 

Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft Ingolstadt übersandt. Beide Personen mussten über Nacht zur Ausnüchterung bei der Verkehrspolizei verbleiben. Im nüchternen Zustand muss dann zunächst das genaue Geschehen geklärt werden. Erst dann wird von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt über das weitere Vorgehen entschieden, zumal die beiden Insassen zwar angeblich in Ingolstadt wohnhaft sind, hier jedoch keinen gemeldeten Wohnsitz haben. 

Durch den Aufprall gegen den Telefonmasten wurde dieser stark beschädigt. Das nun in den Bereich der Fahrbahn hineinhängende Kabel musste von der vor Ort mit 10 Mann und 4 Fahrzeugen anwesenden FFW Großmehring gekappt werden. Der Bereitschaftsdienst der Telekom wurde informiert. 

Ob die beiden volltrunkenen Männer einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung begangen haben, muss ebenfalls noch ermittelt werden. 

Bei dem Unfall entstand insgesamt ein Schaden von deutlich über 10.000,-- €.